STRAFVERTEIDIGER - NOTRUF
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18.04.2019
Keine Verwertbarkeit von Observationserkenntnissen für Fälle der Kleinkriminalität
Erkenntnisse aus einer Observation gem. § 163f StPO dürfen in anderen Verfahren nur dann verwendet werden, wenn sie Straftaten betreffen, für die ebenfalls eine Observation iSd § 163f StPO hätte angeordnet werden dürfen. Dies schließt die Verwertbarkeit von Erkenntnisse zu Straftaten aus, die dem Bereich der Bagatelldelikte zuzuordnen ist.
(LG Braunschweig, Beschluss vom 13. September 2018 - 8 Qs 170/18)
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