„Verteidigung ist Kampf.
Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates, die dem Auftrag zur Verfolgung von Straftaten zu genügen haben.“
(Hans Dahs, Handbuch des Strafverteidigers, Rn. 1)
Das Gesetz gibt Ihnen als Beschuldigten einer Straftat in § 137 StPO das Recht sich eines Verteidigers zu bedienen und zwar in jeder Lage des Verfahrens. Von diesem Recht sollten Sie in jedem Fall möglichst frühzeitig Gebrauch machen und einen Anwalt für Strafrecht hinzuziehen. Bedenken Sie hierbei auch immer, dass eine strafrechtrechtliche Verurteilung auch zu einschneidenden Nebenfolgen führen kann, die weitaus gravierender sein können als die Verurteilung selbst. Hierzu gehören der Verlust von Erlaubnissen und Zulassungen (Führerschein, Jagdschein etc.), Berufsverbote oder der Verlust von Anrechten (z.B. Pensionen). Zur Vermeidung dieser mit unter gravierenden und existenzgefährdenden Nebenfolgen ist es unumgänglich sich möglichst frühzeitig der Hilfe eines Strafverteidigers zu bedienen.
Da die entscheidenden Weichen bereits im Ermittlungsverfahren gestellt werden, sollten Sie unverzüglich einen Anwalt für Strafrecht kontaktieren sobald Sie erstmals mit dem Tatvorwurf konfrontiert werden.
Um eine effektive und erfolgsversprechende Strafverteidigung meiner Mandanten zu gewährleisten habe ich nicht nur den Fachanwaltslehrgang zum Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse auf dem Gebiet des Strafrechts erfolgreich absolviert, sondern bilde mich auf dem Gebiet des Strafrechts auch regelmäßig fort. Darüberhinaus stehe ich in regelmäßigem kollegialen Austausch mit anderen Strafverteidigern deutschlandweit.
Auf den nachfolgenden Seiten gebe ich Ihnen einen ersten Überblick über die wichtigsten Verhaltensregeln, wenn Sie mit dem Gesetz in Konflikt geraten bzw. Sie mit dem Vorwurf einer Straftat konfrontiert werden. Ferner erhalten Sie einen Überblick zum BtM-Strafrecht, Eigentums- und Vermögensdelikte, Jugendstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Sexualstrafrecht, Steuerstrafrecht und Verkehrsstrafrecht. Diese Übersichten ersetzen keinen Beratungstermin, sondern sollen nur einen groben Überblick vermitteln.
Die telefonische Ersteinschätzung Ihres Falles erfolgt dabei stets kostenlos. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass Sie nicht vorschnell - allein aus Kostengründen - auf eine strafrechtliche Beratung verzichten und einen möglicherweise unberechtigten Vorwurf akzeptieren.