Baurecht
Das Baurecht umfasst das öffentliche Bauplanungs/-ordungsrecht, das Vergaberecht und das private Baurecht. Die Rechtsanwaltskanzlei Andreas Achatz in Bad Kötzting vertritt Sie in allen Bereichen des Baurechts von der Erteilung der Baugenehmigung über die Vertragsgestaltung betreffend der Bauplanung und Bauausführung sowie bei Auseinandersetzungen betreffend etwaiger Baumängel und des Werklohns.
Öffentliches Baurecht
Das öffentliche Baurecht unterteilt sich in das Bauplaungsrecht und das Bauordnungsrecht. Hierbei geht es insbesondere um die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben, mithin welchen Anforderungen ein Bauvorhaben entsprechen muss, um von der zuständigen Baubehörde genehmigt werden zu können.
Privates Baurecht
Das private Baurecht regelt die Vertragsbeziehungen zwischen den an der Ausführung des Bauvorhabens beteiligten Personen. Dies sind der Bauherr, der Architekt und der Bauunternehmer nebst evtl. vorhandenen Subunternehmern. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Bauherrn und dem Bauunternehmer kann durch die VOB/B (Vergabe - und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen) definiert werden oder allgemein durch die Bestimmungen des BGB (§§ 631 ff. BGB; sog. BGB-Bauvertrag).